Mit Beginn des Jahres 2017 werden grundlegende Änderungen in der Pflegeversicherung wirksam. Statt der bislang drei gibt es künftig fünf Pflegestufen. Es werden mehr Menschen Pflegeleistungen erhalten. Die Beiträge in der Pflegeversicherung werden sicherlich steigen.
Folgende grundlegende Änderungen gelten ab nächstem Jahr:
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Körperliche, seelische und geistige Beeinträchtigungen werden jetzt gleichberechtigt berücksichtigt. Insgesamt werden künftig mehr Menschen Anspruch auf Pflegeleistungen erheben können.
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Dazu wird ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt. Hier wird betrachtet, in welchen Lebensbereichen der Pflegebedürftige noch selbstständig handeln kann.
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Um dies besser abbilden zu können, werden anstelle der bekannten Pflegestufen fünf Pflegegrade eingeführt.
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Die bisherigen Leistungsbeträge werden dabei teilweise erhöht.
Die Änderungen durch die Pflegereform gelten zwingend für die soziale und private Pflegepflichtversicherung. Dabei darf kein bereits Pflegebedürftiger schlechter gestellt werden, als vor der Reform.
Auswirkungen auf den Bestand
Zum 1.1.2017 wird die Pflegepflichtversicherung auf die neuen Pflegegrade umgestellt. Ziel ist, dass gleichzeitig auch die Bedingungen der Pflegezusatztarife entsprechend geändert werden. Damit ist beabsichtigt, dass diese Tarife auch künftig die Leistungen der Pflegepflichtversicherung ergänzen.
Pflege-Bestätigungen für Neugeschäft und Bestand
Für die neuen Pflegezusatztarife PZU100 und PTG ist eine Anpassung an die Neuregelungen der Pflegereform bereits in den AVB vorgesehen. Die Leistungen des Tarifs PZU 100 werden sich automatisch an die der Pflegepflichtversicherung anpassen. Zusätzlich wurde für diesen Fall eine eigene Bestätigung erstellt. Sollte ein Kunde eine solche wünschen, kann diese ausgehändigt werden.
Für die Pflegeergänzungstarife KPET, PET, PT3 und PZ wird die bekannte Pflege-Bestätigung bis zum 31.12.2016 verlängert.
Auswirkung auf Beiträge
Ebenso wie in der SPV werden auch die Beiträge der PPV steigen. Wenn - wie geplant - die Leistungen in den Zusatztarifen geändert werden, werden auch deren Beiträge entsprechend angepasst. Einzelheiten zur anstehenden Pflegereform finden Sie hier.
Bei Fragen zur Pflegeversicherung steht Ihnen auch Ihr Maklerbetreuer zur Verfügung.